Rechtssicher im Netz

Barrierefrei bis 2025: Sind Sie bereit für das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Website betroffen ist!

BFSG Check
Richten sich Ihre angebotenen Leistungen (auch) an Verbraucher¹?
¹ Verbraucher iSd. §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken tätigt.
In Zusammenarbeit mit Jeremias LEGAL
Begleitender Prozess

Was ist bei Betroffenheit zu tun?

Wenn die (juristische) Prüfung ergibt, dass Ihre Webauftritt betroffen ist, dann sind folgende Schritte auszulösen.

1

Analyse & Konzept

Bei individueller Betroffenheit wird zunächst eine technische Analyse der Homepage bzgl. Umsetzbarkeit vorgenommen und ein Umsetzungskonzept aufgestellt.

2

Umsetzung

Es erfolgt die technische Umsetzung der Konformitätsstufen A und AA gem. des Umsetzungskonzepts unter Berücksichtigung von WCAG und EN 301 549.

3

Testing

Abschließend erfolgt ein Testing der Umsetzung um sicher zu stellen, dass alle interaktiven Elemente den Anforderungen des Konzepts entsprechen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Erfahren Sie mehr über die Anforderungen und wie Sie Ihr digitales Angebot rechtzeitig anpassen können.

5.0 ★★★★★ Über 25 Top-Bewertungen auf Google

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Die Zeit drängt: Ab Juni 2025 müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website BFSG-konform gestalten.

Was unsere Kunden sagen

"Seit wir mit Digital Media Park zusammenarbeiten, hat sich unsere Online-Präsenz signifikant verbessert!"

Portrait von Jan Johanning der Porta Bauelemente & mehr GmbH & Co. KG

Jan Johanning

Porta Bauelemente & mehr GmbH & Co. KG
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen bis 2025.

Office

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Digital Media Park

Poststraße 22

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Freitag

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