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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

10.01.2025 - Lesezeit: 8 Minuten

Mit dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland ein wegweisendes Gesetz in Kraft: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte der digitalen Inklusion, da nun erstmals die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet wird. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und Verbraucher? Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick.

Inhaltsverzeichnis

Ziele des BFSG

Was bedeutet Barrierefreiheit im Sinne des BFSG?

Wen betrifft das BFSG?

Konformitätsstufe A (Grundlegende Zugänglichkeit):

Konformitätsstufe AA (Erweiterte Zugänglichkeit):

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Praktische Umsetzungsbeispiele

Für Sehbeeinträchtigungen:

Für Hörbeeinträchtigungen:

Für motorische Einschränkungen:

Für kognitive Beeinträchtigungen:

Überwachung und Konsequenzen

Weiterführende Informationen

Fazit und Handlungsempfehlungen

Unsere Expertise für Ihre Compliance

Ziele des BFSG

Das BFSG nennt rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden. Mit dem Gesetz wird erstmals in Deutschland die private Wirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet.

Grundlage für das BFSG ist die am 17. April 2019 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2019/882 „European Accessibility Act“ (EAA). Der Gesetzgeber verfolgt dabei mehrere zentrale Ziele:

  • Abbau von digitalen Barrieren
  • Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Diensten
  • Schaffung einheitlicher Standards im europäischen Raum
  • Förderung der digitalen Inklusion und Teilhabe

Was bedeutet Barrierefreiheit im Sinne des BFSG?

Gemäß § 3 Absatz 1 BFSG gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, wenn sie "für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."

Dies betrifft Menschen mit verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen:

  • Sehbeeinträchtigungen und Blindheit
  • Hörbeeinträchtigungen und Gehörlosigkeit
  • Motorische Einschränkungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Photosensibilität
  • Mehrfachbeeinträchtigungen

Wen betrifft das BFSG?

Relevant ist das BFSG unter anderem für Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr tätig sind. Das Gesetz gilt für:

  1. Alle Webseiten, über die Verbraucherverträge geschlossen werden können
  2. Webseiten, die auf den Abschluss von Verbraucherverträgen hinwirken

Wichtig zu wissen: Kleinstunternehmen (also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro, § 2 Nr. 17 BFSG), die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG nicht vom BFSG erfasst. Kleinstunternehmen, die die in § 1 Abs. 2 genannten Produkte in den Verkehr bringen, müssen sich dagegen an die neuen Vorgaben halten.

Technische Standards und Umsetzung

Die technische Umsetzung orientiert sich an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) in Verbindung mit der Norm EN 301 549. Dabei sind zwei Konformitätsstufen relevant:

Konformitätsstufe A (Grundlegende Zugänglichkeit):

  • 30 Erfolgskriterien
  • Gilt als Mindestanforderung
  • Höchste Umsetzungspriorität

Konformitätsstufe AA (Erweiterte Zugänglichkeit):

  • 20 zusätzliche Erfolgskriterien
  • Entspricht dem EU-Standard
  • Verpflichtend im Rahmen des BFSG

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Ein wichtiger Aspekt des BFSG sind die grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit, die bei der Umsetzung beachtet werden müssen. Diese bilden das Fundament für alle technischen und organisatorischen Maßnahmen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein
  2. Bedienbarkeit: Navigationselemente und Benutzeroberflächen müssen bedienbar sein
  3. Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen verständlich sein
  4. Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten interpretiert werden zu können

Praktische Umsetzungsbeispiele

Die Umsetzung der WCAG 2.1 Richtlinien umfasst verschiedene konkrete Maßnahmen:

Für Sehbeeinträchtigungen:

  • Ausreichende Kontrastverhältnisse
  • Skalierbare Schriftgrößen
  • Alternative Texte für Bilder
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Für Hörbeeinträchtigungen:

  • Untertitel für Videos
  • Transkriptionen für Audioinhalte
  • Visuelle Alternativen für akustische Signale

Für motorische Einschränkungen:

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Ausreichend große Klickflächen
  • Anpassbare Zeitlimits

Für kognitive Beeinträchtigungen:

  • Klare und einfache Sprache
  • Konsistente Navigation
  • Übersichtliche Strukturierung

Überwachung und Konsequenzen

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards wird von den zuständigen Landesbehörden überwacht. Dies geschieht durch:

  • Stichprobenartige Kontrollen
  • Beschwerdebasierte Überprüfungen

Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Aufforderungen zur Herstellung der Konformität bei Verstößen
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Mögliche Abmahnungen nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb denkbar)

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen und praktische Umsetzungshilfen finden Sie unter:

Das BFSG ist mehr als nur ein weiteres Gesetz – es ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft, von der letztlich alle profitieren werden.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das BFSG stellt einen wichtigen Schritt zur digitalen Inklusion dar. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen, um bis zum Inkrafttreten am 28. Juni 2025 gut vorbereitet zu sein. Dabei empfiehlt sich:

  1. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme der eigenen digitalen Angebote
  2. Die Entwicklung eines Umsetzungsplans für die erforderlichen Anpassungen
  3. Die Schulung von Mitarbeitern im Bereich digitale Barrierefreiheit
  4. Die regelmäßige Überprüfung der implementierten Maßnahmen

Die Umsetzung des BFSG bietet Unternehmen auch wirtschaftliche Chancen:

  • Erschließung neuer Kundengruppen (ca. 7,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland)
  • Verbesserung der Nutzererfahrung für alle Kunden
  • Stärkung der Markenwahrnehmung
  • Wettbewerbsvorteile durch frühe Anpassung

Die Umsetzung des BFSG kann für viele Unternehmen eine komplexe Herausforderung darstellen. Digital Media Park bietet in Partnerschaft mit Jeremias Legal kompetente Beratung und Unterstützung bei der Implementation der BFSG-Anforderungen an.

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